Immobilie gemeinsam verkaufen: Das musst du bei mehreren Eigentümern beachten

Nicht jede Immobilie gehört nur einem allein. Oft sind mehrere Personen gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch eingetragen – etwa bei Paaren, Geschwistern oder Erbengemeinschaften. Wenn diese Immobilie verkauft werden soll, braucht es klare Absprachen, rechtliche Zustimmung aller Beteiligten – und in vielen Fällen jemanden, der moderiert und strukturiert. Sonst drohen Konflikte, Verzögerungen oder sogar ein Scheitern des Verkaufs.

Was du beachten musst

Verkaufen dürfen nur eingetragene Eigentümer, nicht etwa nur die Erben laut Testament.
– Alle Eigentümer müssen dem Verkauf zustimmen – das gilt auch beim Notartermin.
– Bei Erbengemeinschaften ist es hilfreich, wenn ein Ansprechpartner den Kontakt zum Makler übernimmt.
– Konflikte über den Preis oder das „Ob“ des Verkaufs sind häufig – ein neutraler Dritter (z. B. Makler) hilft beim Ausgleich.

Warum ein Makler besonders hilft

Ein erfahrener Makler bringt nicht nur Käufer und Verkäufer zusammen, sondern auch mehrere Verkäufer untereinander. Wir sorgen für Klarheit im Ablauf, realistische Preisfindung und eine reibungslose Abwicklung – ohne Streit, Stillstand oder Missverständnisse.

Fazit

Du willst oder musst gemeinsam mit anderen verkaufen? Dann ist es wichtig, strukturiert und transparent vorzugehen. Wir helfen dir dabei – ehrlich, neutral und lösungsorientiert.

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