Die Kaufnebenkosten einer Immobilie setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Positionen:
Grunderwerbsteuer
Diese Steuer wird vom Finanzamt erhoben und variiert je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz beträgt sie aktuell 5 % des Kaufpreises.
Notarkosten
Der Notar übernimmt die rechtliche Abwicklung des Kaufs: Er erstellt den Kaufvertrag, betreut den Ablauf und sorgt für die rechtssichere Durchführung. Die Notarkosten liegen bei etwa 1,5 % des Kaufpreises.
Amtsgericht (Grundbuchkosten)
Das Amtsgericht übernimmt die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Diese erfolgt auf Veranlassung des Notars und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. Die Grundbuchkosten betragen rund 0,5 % des Kaufpreises.
Zusammen ergeben sich Kaufnebenkosten in Höhe von etwa 7 % des Kaufpreises – abhängig vom Bundesland und den konkreten Gegebenheiten.
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