Ja, eine Immobilie kann auch im vermieteten Zustand verkauft werden. Hier gilt der rechtliche Grundsatz: „Kauf bricht Miete nicht“ – das bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag auch nach dem Verkauf weiterhin gültig ist und vom neuen Eigentümer übernommen werden muss.

Ob sich eine Vermietung positiv oder negativ auf den Verkauf auswirkt, hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der Miethöhe sowie der Art des Objekts, wie z. B. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich, eine individuelle Einschätzung ist ratsam.